U5 — Vorsorgeuntersuchung (6.–7. Lebensmonat)
Geprüft · 04.07.2026Wichtiger Schritt rund um die Geburt.
Kurz gesagt: U5 im 6.–7. Lebensmonat in der Kinderarztpraxis.
Wann?
Fällig 152 Tage nach der Geburt; Zeitfenster: 61 Tage.
Worum geht es?
Die U5 ist im 6.–7. Lebensmonat fällig. Im Mittelpunkt stehen Beweglichkeit und Körperbeherrschung (Drehen, Greifen), Hören und Sehen sowie die sprachliche Frühentwicklung. Auch Beikost-Start und Zahnpflege sind Beratungsthemen. Termin einige Wochen vorher vereinbaren, gelbes Heft und Impfausweis mitbringen.
Rechtsgrundlage & Quellen
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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Wann ist das bei euch dran?
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