Sächsisches Landeserziehungsgeld — aktueller Stand (nur Sachsen)
Geprüft · 04.07.2026Gut zu wissen — ohne harte Frist.
Kurz gesagt: Nur Sachsen: Es gibt (noch) ein Landeserziehungsgeld — vor dem Antrag den aktuellen Stand prüfen, die Abschaffung ist angekündigt.
Wann?
Fällig 300 Tage nach der Geburt; Zeitfenster: 120 Tage.
Worum geht es?
Sachsen zahlt als einziges Bundesland Stand heute noch ein Landeserziehungsgeld — im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes, wenn du es selbst betreust, höchstens 30 Stunden pro Woche arbeitest und keinen staatlich geförderten Kita-Platz nutzt (150–300 €/Monat, einkommensabhängig, Antrag beim Landkreis). Aber Achtung: Die Landesregierung hat am 03.07.2026 mit dem Haushaltsentwurf 2027/28 die Abschaffung angekündigt. Da dein Bezug frühestens 2028 beginnen würde, plane nicht fest mit diesem Geld — prüfe den aktuellen Stand, bevor du dich (etwa beim Kita-Verzicht) darauf verlässt.
Rechtsgrundlage & Quellen
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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