PKV-Kindernachversicherung (binnen 2 Monaten — Annahmezwang sichern!)
Geprüft · 04.07.2026💶 Geld-kritische Frist — hier geht bei Verspätung bares Geld verloren.
Kurz gesagt: Kind binnen 2 Monaten beim privaten Versicherer nachmelden — dann muss er es ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.
Wann?
Fällig ab der Geburt; Zeitfenster: 2 Lebensmonate — harte Frist: danach droht Rechtsverlust.
Worum geht es?
In der privaten Krankenversicherung wird dein Kind nicht automatisch mitversichert — es braucht einen eigenen Vertrag. Meldest du es spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend an, muss dein Versicherer es ohne Gesundheitsprüfung, ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten aufnehmen (Voraussetzung: ein Elternteil ist dort seit mindestens drei Monaten versichert; der Schutz des Kindes darf nicht höher sein als deiner). Verpasst du die Frist, kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen — bei einem Kind mit Vorerkrankungen kann das sehr teuer werden oder zur Ablehnung führen.
Und wenn die Frist schon vorbei ist?
Die Zwei-Monats-Frist für die Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist leider vorbei. Dein Kind kann trotzdem versichert werden — der Versicherer darf jetzt aber eine Risikoprüfung durchführen. Sprich zeitnah mit deiner PKV und vergleiche notfalls Alternativen (z. B. Wechsel eines Elternteils in die GKV ist ein größeres Thema — dazu unabhängige Beratung suchen). Wichtig ist jetzt: Kind so schnell wie möglich versichern.
Rechtsgrundlage & Quellen
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.
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