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Eltern-Fristen

Mutterschutz beginnt (6 Wochen vor dem ET)

Geprüft · 04.07.2026Gut zu wissen — ohne harte Frist.

Kurz gesagt: Ab jetzt gilt Mutterschutz: In den 6 Wochen vor dem Termin musst du nicht mehr arbeiten (du darfst freiwillig).

Wann?

Fällig 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin.

Worum geht es?

Ab heute musst du nicht mehr arbeiten: Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin. In dieser Zeit darfst du nur weiterarbeiten, wenn du es ausdrücklich möchtest — und kannst das jederzeit widerrufen. Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder einer Behinderung des Kindes von zwölf Wochen. Kommt dein Kind früher, verlängert sich die Frist nach der Geburt um die nicht genutzten Tage.

Rechtsgrundlage & Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Etwas veraltet oder falsch? Kurz melden — wir prüfen jede Angabe.

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