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Eltern-Fristen

Info: Kinderfreibetrag und Lohnsteuermerkmale nach der Geburt

Geprüft · 04.07.2026Gut zu wissen — ohne harte Frist.

Kurz gesagt: Der Kinderfreibetrag kommt in der Regel automatisch — nur auf der Lohnabrechnung prüfen, nichts beantragen.

Wann?

Fällig 60 Tage nach der Geburt; Zeitfenster: 90 Tage.

Worum geht es?

Zur Information — hier gibt es keine Frist und nichts zu verpassen: Mit der Geburt entstehen steuerliche Kinderfreibeträge. Beim monatlichen Lohnsteuerabzug wirken sie sich nur auf Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag aus; ob Kindergeld oder Freibeträge für euch günstiger sind, rechnet das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung automatisch aus (Günstigerprüfung) — dafür müsst ihr nichts beantragen. Der Freibetrag kann auf Wunsch über ELSTER in die Lohnsteuermerkmale eingetragen werden. Für Alleinerziehende gibt es zusätzlich den Entlastungsbetrag (Steuerklasse II). Das ist eine allgemeine Information, keine Steuerberatung — Auskünfte gibt das Finanzamt oder eine Steuerberatung.

Rechtsgrundlage & Quellen

Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung — verbindlich ist die Auskunft der zuständigen Behörde.

Etwas veraltet oder falsch? Kurz melden — wir prüfen jede Angabe.

Wann ist das bei euch dran?

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